THL2: VU Bus/LKW Verkehrslenkung
Im Auftrag der Polizei Unterfranken richteten wir, aufgrund des Verkehrsunfalles (siehe Einsatznummer 115) eine Vollsperrung der Kreisstraße AB 12 Sailauf in Richtug Eichenberg ein. Wir positionierten uns und unser Löschfahrzeug in der Höhe unseres neuen Feurwehrhauses, um den Verkehr umzuleiten.
Leider müssen wir an dieser Stelle erneut über das Fehlverhalten eines einzelnen Autofahrers berichten. Mit wüsten Schimpftriaden, Drohungen und Beleidigungen machte ein Handwerker seinem Unmut über unsere ehrenamtliche Tätigkeit Luft. Er versuchte sogar die von uns eingerichtete Vollsperrung zu umfahren!
Dieses Verhalten uns gegenüber ist absolut nicht zu tolerieren. Wir haben den Vorfall noch am gestrigen Abend bei der Polizei Unterfranken zu Anzeige gebracht! Wir verfolgen hier eine Nulltoleranzpolitik!
Neben §113 ff. StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) kommt hier auch der §185 StGB (Beleidigung) in Betracht. Beides wird mit einer Geldstrafe oder sogar einem Freiheitsentzug geahndet. Nach § 113, Abs. 3 StGB wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert.